Änderungen der Richtlinien zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden im Land NRW
Dormtund, 16.08.2022. Verschiedene Gremien innerhalb des LJV NRW haben sich in den letzten Monaten mit Änderungen der Prüfungsordnung zur Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen befasst. Dabei ging es nicht um Änderungen der Aufgaben, die Hunde erfüllen müssen, um die Prüfungen in den einzelnen Arbeitsgebieten zu bestehen, sondern insbesondere um organisatorische Dinge.
Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen in NRW ab 2020 in Verbindung mit den Bestimmungen der VZPO des JGHV insbesondere beim Bringen von Wild
Die Thematik der Bestätigung der Brauchbarkeit gem. der BPO NRW nach einer bestandenen HZP, bei der Einwirken bei Fehlverhalten festgestellt wurde, ist wie zugesagt noch einmal thematisiert worden und sowohl zwischen JGHV, JKV NRW und LJV als auch innerhalb des LJV-Präsidium erörtert worden.